Trinwarmwasserhygiene nach Arbeitsblatt DVGW 551
Ausschnitt aus dem DVGW Arbeitsblatt 551 am Ende des Aufsatz.
Im zentralen Warmwasserbereich wird unterschieden nach Kleinanlagen und Großanlagen.
Definition Kleinanlagen – Großanlagen.
Als Kleinanlagen gelten alle Anlagen, in denen der oder die Besitzer das Trinkwarmwasser selber nutzen.
Als Großanlagen gelten alle Anlagen, in denen Trinkwarmwasser abgegeben wird, Vermietungen, Sportanlagen, Krankenhäuser usw.
Großanlagen sind gegeben, wenn eins der zwei Kriterien erfüllt ist
Entgegen häufig vorgetragener Meinung fallen Plattenwärmetauscher, Speicher unter 400l Inhalt und sogenannte Frischwassermodule unter die Großanlagenrichtlinie, wenn die Zapfleitung 3l Trinkwasserinhalt überschreitet. Dieser Wasserinhalt wird in Gebäuden ab 4 Wohnungen fast immer unterschritten.
Rohrleitungslängen mit 3 l Inhalt
Kupferrohr mm / Leitungslänge in m
10 x 1,0 60
12 x 1,0 38
15 x 1,0 22,5
18 x 1,0 14,9
22 x 1,0 9,5
28 x 1,0 5,7
28 x 1,5 6,1
35 x 1,5 3,7
Seit dem 1.11.2011 besteht die Meldepflicht von allen (betroffen: Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser, kommunale Gebäude) die noch nicht der Beprobungspflicht unterlagen. Großanlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Es muss alle 3 Jahre eine Beprobung auf Legionellen und Verkeimung erfolgen.
Hinweis für Neubauten.
Bauträger, Bauleitungen müssen im Neubau genau auf die Wärmedämmungen der Warmwasserleitungen, Zirkulationsleitungen und Kaltwasserleitungen achten. Bei Nichteinhaltung der EnEv Vorschriften können Energieverluste die bis 50% des Gesamtenergieverbrauchs durch die Trinkwasserzirkulation entstehen.
Das Kaltwasserleitungen müssen entfernt von Wärmeführenden Rohrleitungen verlegt werden. Kaltwasser darf nicht auf eine legionellenfreundliche Temperatur angehoben werden. Laut Trinkwasserverordnung DIN 1988 oder DIN EN 1717 sind Temperaturen über 25°C verboten. Empfehlenswert ist im Neubau auch für Kaltwasserleitungen 100% Dämmung. Zirkulation und Trinkwasser müssen laut EnEv mit 100% Wärmedämmung ohne Dämmlücken versehen werden. Kaltwasserleitungen im gleichen Versorgungsschacht wie Wärmeführende Leitungen müssen auch 100% gedämmt werden.
100% Dämmung bedeuten, die Wanddicke der Dämmung und der Rohrdurchmesser müssen gleich sein.
Sollten die vorgeschriebenen Dämmschichten nicht eingehalten werden ist da ein erheblicher Baumangel
Die Praxis im Bestandsbau sieht dahingehend erfahrungsgemäß sehr viel schlechter aus. Wärmedämmung in Versorgungsschächten
gleich 0. Merkbar daran das häufig warms Wasser aus der Kaltwasserleitung kommt.
Kommentar DVGW Arbeitsblatt 551
Anforderungen an die Speicher-
Wassererwärmer
Durch die Konstruktion des Speicher- Wassererwärmers oder durch andere Maßnahmen (z. B. Umwälzung) muss sichergestellt werden, dass das Wasser überall gleichmäßig erwärmt wird.
Großanlagen müssen so konzipiert sein, dass der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufen
(z.B. bei Reihenschaltung) einmal am Tag auf 60°C erwärmt werden kann.
Die Schaltdifferenz des Reglers darf nicht
zum Unterschreiten einer Temperatur von 55° C führen.
Am Warmwasseraustritt muß bei bestimmungsgemäßer Betriebsweise eine Austrittstemperatur von 60° C eingehalten werden können.
Anforderungen an Zirkulationssysteme bzw. Begleitheizung
Durch die Konstruktion des Kaltwassereintrittes (in den Speicher) muss vermieden werden, dass bei Warmwasserentnahme eine große Mischzone entsteht. Speicher-Wassererwärmer müssen mit ausreichend großen Reinigungs- und Wartungsöffnungen ausgestattet sein, z. B. Handloch - siehe DIN 4753 Teil 1.
Großanlagen sind mit Zirkulationsleitung oder Begleitheizung auszustatten. Ausgenommen davon sind Stockwerks- und Einzelzuleitungen mit einem Wasserinhalt bis zu 3 l.
Zirkulationsleitungen und selbstregelnde Begleitheizungen sind bis unmittelbar an
die Warmwasserentnahme-Armatur zu führen.
Zirkulationsleitungen und -pumpen sowie selbstregelnde Begleitheizungen (Elektroheizung) müssen so dimensioniert und betrieben werden, dass die Temperatur des zirkulierenden Wassers um nicht mehr als 5 K gegenüber der Warmwasseraustrittstemperatur am Speicher unterschritten wird.
Zeitsteuerungen für Zirkulationspumpen und selbstregelnde Begleitheizungen
dürfen die Zirkulation nicht länger als 8 (Kleinanlagen) Stunden täglich unterbrechen. Schwerkraftzirkulationen sind wegen zu großer Temperaturdifferenz aus hygienischer Sicht nicht zu empfehlen und sollten vermieden werden.
Quelle DVGW/Buderus
B. W.